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Menschenwürde - eine unverzichtbare Idee

IMEW konkret Nr. 2, September 2002

Online Version ISSN 1612-9997 © Copyright: IMEW

Menschenwürde als Zentralbegriff von Ethik und Recht

Die historische Erfahrung systematischer Menschenrechtsverletzungen im deutschen Nationalsozialismus führte dazu, dass die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde als tragender Grund der Menschenrechte zur obersten Rechtsnorm des Grundgesetzes wurde: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt." (Art. 1 Abs. 1 GG) Auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ist die Menschenwürde Bezugspunkt der Menschenrechtsbegründung. Rechtsordnungen und Politik sollen sich also an der Menschenwürde als einem obersten Prinzip, das Moral und Recht verbindet, orientieren.

In der biomedizinisch-ethischen Debatte gibt es immer wieder Stimmen, die diese Allgemeinverbindlichkeit anzweifeln. Sie fragen, worin genau die Menschenwürde besteht, wie sie begründet werden kann und was aus ihr folgt. Manche meinen, die Menschenwürde basiere auf strittigen theologischen oder metaphysischen Annahmen, die in einer pluralistischen Gesellschaft und einem weltanschaulich neutralen Staat nicht allgemein akzeptiert werden könnten. Ein weiterer Einwand kritisiert einen inflationären und unpräzisen Gebrauch von "Menschenwürde", der zu einer Trivialisierung der Menschenrechts-Idee führe.

Vorstellungen von "Menschenwürde"

Die Menschenwürde als Moralprinzip geht in moralischer Hinsicht von der Gleichheit aller Menschen ohne Berücksichtigung von Leistung, Amt und Ansehen aus. Sie zeichnet den Menschen als Menschen dadurch aus, nicht auf einen "Wert" für etwas anderes reduzierbar zu sein. "Menschenwürde" bedeutet dabei sowohl die Voraussetzung, Rechte zu besitzen als auch die Verpflichtung, grundlegende Rechte anderer zu achten. (Höffe 2002)

Auch wer gesellschaftspolitisch "menschenwürdige" Zustände fordert, bezieht sich auf dieses Verständnis von Menschenwürde. Aus solchen Forderungen werden Bedingungen für den Schutz von Menschenrechten, wie bspw. der Schutz vor staatlicher Willkür oder der gerechte Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen abgeleitet (Braun 2000)

Davon zu unterscheiden ist die "Würde" als besondere Wertschätzung einer Person auf Grund eines Amtes oder einer Leistung. In diesem Sinn zeichnet "Würde" einen bestimmten Menschen aus, womit beispielsweise Privilegien begründet werden.

Manche setzen "Würde" auch mit der subjektiven Wertschätzung des eigenen Lebens gleich. Dieser Position zufolge kann das eigene Leben durch dauerhaftes Leiden und Verlust der Unabhängigkeit als "unwürdig" und nicht mehr "lebenswert" erscheinen. (vgl. Jens und Küng 1995) Die so verstandene "Würde" lässt sich nicht objektivieren; sie kann und muss selbst bestimmt werden. Der grundlegende Aspekt der Menschenwürde als Moralprinzip wird damit aber nicht zum Ausdruck gebracht.

Eine weitere Interpretation versteht Menschenwürde als übergeordneten Wert, der nicht einzelnen Menschen sondern der Menschheit als solcher zukommt. Eine solche Position kann aber zulassen, dass im Namen höherer gesellschaftlicher Ziele Menschenrechte verletzt werden. (vgl. Meyer-Abich 2002) Sie widerspricht damit der Menschenrechts-Idee.

Begründung der Menschenwürde

Entscheidend für die Begründung der Menschenwürde als oberstem Moralprinzip ist seine allgemeine Verbindlichkeit. In der Kantischen Ethik ist der Grund für die Menschenwürde die Vernunft und damit die spezifisch menschliche Eigenschaft, moralisch zu urteilen und zu handeln. "Menschenwürde" bedeutet in diesem Sinne die vernünftige Einsicht in die wechselseitige Verpflichtung, andere Menschen "niemals bloß als Mittel" sondern immer auch "als Zweck an sich selbst" zu behandeln. (Kant 1989)

In der christlich-jüdischen Tradition wird die Menschenwürde mit der "Gottesebenbildlichkeit", die jedem Menschen aufgrund eines Schöpfungsaktes Gottes zukommt, begründet. (Reiter 2001) Aber auch viele moderne säkulare Ethiken teilen im Grundsatz die Einsicht Kants, dass aus der Achtung vor der Würde des Menschen allgemeinverbindliche Rechte und Verpflichtungen folgen, wenn auch aus verschiedenen Gründen. Sie vertreten entweder die Auffassung, dass in der Kantischen Ethik das bislang einzige plausible Moralprinzip formuliert wurde (Tugendhat 1993), oder die Ansicht, dass wir als Handelnde (Gewirth 1978) oder im Diskurs (Habermas 1991, Apel 1988) die Geltung grundlegender Normen, wie der Menschenrechte, immer schon voraussetzen.

Anwendungsbereich von Menschenwürde und Menschenrechten

In der biomedizinischen Ethik ist der Anwendungsbereich der Menschenwürde und der in ihr begründeten Rechte vor allem am Anfang und am Ende des Lebens umstritten.

In einigen ethischen Konzeptionen ist der Besitz von Interessen für die Zuschreibung von Rechten entscheidend. (vgl. Birnbacher 2002) Das Interesse, Schmerzen zu vermeiden, wird an Empfindungsfähigkeit, das Interesse zu leben, an Selbstbewusstsein gebunden. Damit werden Embryonen, teilweise aber auch Säuglingen oder Menschen mit schwerer geistiger Beeinträchtigung, dementsprechende Rechte abgesprochen. Gegen diese Konzepte spricht, dass sich folglich niemand dauerhaft auf die Achtung seiner Rechte verlassen könnte, weil er oder sie die hierfür geforderten Fähigkeiten jederzeit verlieren kann.

Nun ist bei Kant die Menschenwürde auch an Kriterien gebunden, nämlich an Autonomie und damit Moralfähigkeit. Allerdings ist entscheidend, dass die Eigenschaften, die die Moralfähigkeit des Menschen ausmachen, im Menschen angelegt sind. Sie müssen nicht in jedem Fall und nicht zu jedem Zeitpunkt im Leben eines Menschen verwirklicht sein. Die Entwicklung des Menschen ist durch Identität und Kontinuität von der Zeugung bis zum Tod gekennzeichnet. Die befruchtete Eizelle ist kein anderer Mensch, als der, der später geboren wird. Die Menschenwürde zeichnet wegen der Potentialität, ein Moralsubjekt zu sein, den Menschen als Menschen aus. Menschenwürde kann folglich nicht mit der Zeit erworben werden und nicht wieder verloren gehen; sie ist weder teilbar noch abstufbar. (Honnefelder 2002)

Vor allem aber ist Menschenwürde nichts, was zugeschrieben oder aberkannt werden kann, sondern in erster Linie die Selbstverpflichtung, die unhinterfragbar gegebene Würde anderer Menschen zu achten. (Baranzke 2002)

Gesellschaftliche Anerkennung der Menschenwürde

Im Kontext der Biomedizin ist es nicht nur wichtig, zu klären, wer als Träger der Menschenwürde anzusehen ist. Entscheidend ist auch, wie grundlegende Rechte wirkungsvoll geschützt werden können. (Düwell 2001) Biomedizin tendiert dazu, den Menschen auf Gene und Körperfunktionen zu reduzieren; ihn als Objekt zu betrachten. Die medizinische Ethik betont oft einseitig die Selbstbestimmung des Menschen und blendet damit Leiblichkeit und soziale Abhängigkeit aus. (Mieth 2001) Zusammen mit der Tendenz zur Relativierung des Menschenrechtsschutzes am Anfang und am Ende des Lebens (Schneider 2001) und dem zunehmenden Kostendruck auf die Sozial- und Gesundheitssysteme (Eibach 1992) wird ein ausreichender Schutz der Rechte besonders von Schwächeren und Verletzlicheren fraglich.

Die gesellschaftliche Anerkennung der in der Menschenwürde begründeten Rechte erfordert jedoch gesellschaftliche Verhältnisse, in denen der Schutz der Menschenrechte institutionell gesichert ist, sowie ein "gesellschaftliches Klima", das die moralische Haltung der Anerkennung grundlegender Rechte - auch derjenigen, die nicht selbst für ihre Rechte einstehen können - fördert.

Sigrid Graumann

Literatur:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948.
  • Apel, Karl-Otto (1988): Diskurs und Verantwortung. Das Problem des Übergangs zur postkonventionellen Moral. Frankfurt.
  • Baranzke, Heike (2002): Würde der Kreatur? Die Idee der Würde im Horizont der Bioethik. Würzburg 2002, S. 154-170 und S. 318-329.
  • Birnbacher, Dieter (2002): Menschenwürde - abwägbar oder unabwägbar? In: Kettner, Matthias (Hrsg.): Politik der Menschenwürde. Frankfurt (im Erscheinen)
  • Braun, Kathrin (2000): Menschenwürde und Biomedizin. Zum philosophischen Diskurs der Bioethik. Frankfurt, S. 76.
  • Düwell, Marcus (2001): Die Menschenwürde in der gegenwärtigen bioethischen Debatte. In: Graumann, Sigrid (Hrsg.), Die Genkontroverse. Grundpositionen. Freiburg, S. 80-87.
  • Eibach, Ulrich (1992): Menschenwürde und Menschenrechte schwerstpflegebedürftiger Mitmenschen. Zeitschrift für Gerontologie 25, S. 3-9.
  • Geddert-Steinacher, Tatjana (1990): Menschenwürde als Verfassungsbegriff. Berlin.
  • Gewirth, Alan (1978): Reason and Morality. Chicago.
  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949.
  • Habermas, Jürgen (1983): Moralbewusstsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt.
  • Höffe, Otfried (2002): Menschenwürde als ethisches Prinzip. In: Höffe, Otfried / Honnefelder, Ludger / Isensee, Josef / Kirchhof, Paul (Hrsg.), Gentechnik und Menschenwürde. Köln, S. 111-141.
  • Honnefelder, Ludger (2002): Die Frage nach dem moralischen Status des Embryos. In: Höffe, Otfried / Honnefelder, Ludger / Isensee, Josef / Kirchhof, Paul (Hrsg.), Gentechnik und Menschenwürde. Köln, S. 79-111.
  • Jens, Walter/Küng, Hans (1995): Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung. München.
  • Kant, Immanuel (1989): Kritik der praktischen Vernunft. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Werkausgabe Band VII (Hrsg. Wilhelm Weischedel). Frankfurt.
  • Kettner, Matthias (1999): Menschenwürde und Interkulturalität. Ein Beitrag zur diskursiven Konzeption der Menschenrechte. In: Göller, Thomas (Hrsg.), Philosophie der Menschenrechte: Methodologie, Geschichte, kultureller Kontext. Göttingen, S. 52-87.
  • Meyer-Abich, Klaus Michael (2002): Die gesellschaftliche Menschenwürde des Embryos in der Naturgeschichte. Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 5, S. 219-223.
  • Mieth, Dietmar (2001): Die Diktatur der Gene. Biotechnik zwischen Machbarkeit und Menschenwürde. Freiburg, S. 126-145.
    Siehe ausführlicher hierzu: Mieth, Dietmar (2002): Was wollen wir können? Ethik im Zeitalter der Biotechnik. Freiburg, S. 415-509.
  • Reiter, Johannes (2001): Die Probe aufs Humanum - Über die Ethik der Menschenwürde. In: Graumann, Sigrid (Hrsg.), Die Genkontroverse. Grundpositionen. Freiburg, S. 67-79.
  • Schneider, Ingrid (2001): Menschenrechte und Biomedizin. In: von Arnim, Gabriele u.a. (Hrsg.), Jahrbuch der Menschenrechte. Frankfurt, S. 339-352.
  • Schwartländer, Johannes (1998): Menschenwürde/Personenwürde. In: Korff, Wilhelm u.a. (Hrsg.), Lexikon der Bioethik. Gütersloh, S. 683-688.
  • Tugendhat, Ernst (1995): Vorlesungen über Ethik. Frankfurt.
  • Werner, Michael (2000): Streit um die Menschenwürde. Zeitschrift für medizinische Ethik 46, S. 259-272.

Mein Dank gilt Dietmar Mieth und Heike Baranzke für ihre konstruktive Kritik.

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