Selbstbestimmt Leben und Wahlfreiheit des Lebensortes für behinderte Menschen
Impuls-Vortrag zum gleichnamigen Workshop von Bernward Wolf
Tagung "Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag und Vision", 16. April 2008 in Berlin
Eine Veranstaltung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, organisiert vom Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft
1. Die UN-Konvention – ein großer politischer Schritt
Die Verabschiedung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Dezember 2006 ist ein großer politischer Schritt.
Die geltenden Menschenrechte zugespitzt zu betrachten und auszulegen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung hin nimmt die allgemeinen Menschenrechte ernst und nimmt die Menschen mit Behinde-rung in neuer Weise ernst; es geht um Menschen mit Be-hinderung, wie wir sagen; die Konvention zielt aber auf Ent-hinderung.
Letztlich steht hinter der UN-Konvention ein Gesellschaftsbild der „Vielfalt“ (Präambel (m)). Wenn das ernst genommen wird, dann hat das Aus-wirkungen bis in die konkrete Wohnsituation von Menschen hinein. Dann ist Verschiedenheit, Anders-Sein, Fremdheit nichts Negatives, was Angst macht, Identität in Frage stellt, Abgrenzung provoziert, sondern Ausdruck von Lebendigkeit und Chance zu Vorteil und Bereicherung aller. „Es ist normal, verschieden zu sein.“ (Richard v. Weizsäcker)
Diese Leitvorstellung ist nicht neu, aber sie ist bei weitem noch nicht um-gesetzt. Und vielleicht steht sie auch in einer Grundspannung zu einem menschlichen Bedürfnis: „Gleich und gleich gesellt sich gern.“ Dies Bedürfnis ist da. Es zu ignorieren oder wegzureden hilft nicht. Die Frage ist, wie wir damit umgehen können, damit es nicht zu einer Barriere wird für eine von Vielfalt und Offenheit geprägte Gesellschaft, die die Rechte aller nicht nur respektiert, sondern auch aktiv für ihre lebendige Füllung Verantwortung übernimmt.
Das beginnt mit dem Verständnis von Behinderung:
„Behinderung (entsteht) aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern...“ (Präambel (e))
Und das setzt sich fort in dem, was die Gesellschaft, was wir behinderten Menschen - Bürgerinnen und Bürgern wie wir - zutrauen, vielleicht auch zumuten, u.a. im Blick auf das Wohnen:
„Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben...
sie gewährleisten u.a.,...
... dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.
... dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten ... haben...“
(Art. 19)
Diese Rechte gelten für alle Menschen, ganz gleich was ihre Behinderung ist.
Bei der Art, wie diese Rechte umgesetzt werden, wird man unterschiedliche Wege gehen müssen. Bei einem körperbehinderten Juristen wird das anders aussehen als bei einer schwer geistig behinderten Frau, bei einer psychisch kranken jungen Frau anders als bei einem blinden alten Herrn.
2. In den letzten Jahren hat sich bereits eine Menge verändert
In der Gesetzgebung hat es z.T. grundlegende Fortschritte gegeben (Art. 3 GG, SGB IX, Gleichstellungsgesetz 2002, SGB XII, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 2006).
Fachlich-konzeptionell sprechen wir von einem Paradigmenwechsel.
Politisch wird viel Gutes gesagt, z.T. sicher inhaltlich motiviert, z.T. werden aber auch gute Inhalte zur Kaschierung verwendet für faktische Verschlechterungen für die Betroffenen und für die Verweigerung von gesellschaftlicher Verantwortung. Es wird von Würde und Eigenverantwortung gesprochen, erreicht werden soll eine Senkung der Kosten.
Das Selbstbewusstsein, die Erwartungen und auch die Forderungen der betroffenen Menschen haben sich weiter entwickelt; es gibt eine neue Generation von Menschen mit Behinderung und von Angehörigen.
Auch die Angebote der Unterstützung haben sich verändert. Viele Träger solcher Angebote haben sich auf den Weg gemacht, aber wir sind noch am Anfang dieses Weges. Die Frage ist, in welchem Tempo wir weiterkommen und in welchem Tempo Mitarbeitende und vor allem Klienten, Klientinnen mitkommen können.
Pauschale Forderungen wie die nach der Abschaffung aller Heime, weil diese grundsätzlich und immer menschenunwürdig seien, helfen nicht weiter. Sie werden der Sache, um die es geht, nicht gerecht, missachten gute Arbeit und wecken Ängste, die keine gute Basis für Veränderungsprozesse sind. Und sie missachten auch die Wahlfreiheit von Klienten und Klientinnen, da wo diese sich für ein Leben in einem Heim entscheiden.
3. Wir sind dabei zu lernen und neue Erfahrungen zu sammeln:
Ich will von einem Beispiel berichten: Stationäres und ambulant betreutes Wohnen im normalen Umfeld.
In Sennestadt, einer Vorstadt von Bielefeld haben wir eine Vereinbarung mit einer Wohnungsgenossenschaft getroffen:
Es gibt dort eine Siedlung mit 255 Wohnungen, die Gebäude sind 4 – 7-geschossig, gebaut in den 70er Jahren.
Aus einem Kontakt war die Frage entstanden: Können wir etwas miteinander machen? „Würden Sie Wohnungen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen?“
Wir wollten Erfahrungen sammeln mit anderen Wohnformen für Menschen, die eine Betreuung entsprechend einer stationären Situ-ation brauchen.
Bei den Mietern und Mieterinnen bzw. den Genossen der Gesellschaft gab es Skepsis:
„Können dann unsere Frauen noch alleine in den Keller gehen?“ – „Und wenn dann da einer im Anfall umfällt?“ – „Können die denn putzen?“
Unsere Mitarbeiter/innen haben deutlich gemacht: „Dafür stehen wir gerade. Wenn es Probleme gibt – wir sind 24 Stunden erreichbar. Und wenn’s mit dem Putzen nicht läuft, dann machen wir es.“ Die Mieter und Mieterinnen waren beruhigt, haben sich jedenfalls auf das Projekt eingelassen, aus ihrer Sicht sicher ein Risiko.
Inzwischen ist das längst kein Thema mehr.Verteilt über die ganze Siedlung hat Bethel 10 Wohnungen gemietet. Jeweils 2 – 3 Menschen mit Behinderung wohnen zusammen. Keineswegs „die ganz Fitten“, denen man ihre Behinderung kaum anmerkt. In einer Wohnung ist die Anlaufstelle mit dem Büro des Mitarbeiter-Teams.
Diese Anlaufstelle hat eine wichtige Funktion – für die behinderten Menschen, die Angehörigen, die Nachbarn und die Wohnungsgesellschaft: Hier ist immer jemand erreichbar. Wenn es Probleme gibt, ist jemand da. Ebenso wichtig ist die aufmerksame Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ansprechbar sind und ihrerseits das Gespräch suchen.
Es gibt eine Schlafbereitschaft – es geht ja um stationäre Plätze; sie wird von den Klientinnen und Klienten kaum in Anspruch genommen. Allein dass sie da ist, schafft Gelassenheit und Vertrauen.
Die soziale Kontrolle der Nachbarn war zunächst sehr hoch. Aber ist das nicht in den meisten Nachbarschaften so? Nach 1 Jahr war es etwas Selbstverständliches, dass 19 Menschen mit Behinderung in der Siedlung wohnen.
Das dezentrale stationäre Wohnen ist verbunden mit ambulanter Betreuung außerhalb der Siedlung; jede Mitarbeiterin, jeder Mitar-beiter betreut sowohl ambulante als auch stationäre Klienten bzw. Klientinnen. Das schafft mehr Durchlässigkeit auch für die Klienten, z.B. wenn ihr Unterstützungsbedarf sich verändert. Das war ein Lernprozess für die Mitarbeitenden, die aus dem stationären Be-reich kamen und für die im ambulanten Bereich. Aber es hat gar nicht so lange gedauert, dann hatte sich das Team zusammenge-funden. Die Motivation ist hoch.
Ein kleiner Bereich in dem großen Bethel. Auch in anderen Bereichen wird experimentiert. Aber im Blick auf die große Zahl von behinderten Menschen, die wir betreuen, ist das erst ein Anfang – von manchen, auch von mir selbst zunächst mit Skepsis betrachtet. Das Ergebnis überzeugt und ermutigt zu weiteren Schritten in diese Richtung.
Ein Problem, das mit solchen Prozessen verbunden ist: Menschen mit ho-hem Hilfebedarf bleiben zurück im herkömmlichen stationären Bereich, ihre Isolation wird größer.
Deshalb sind wir in Überlegungen, Ähnliches mit behinderten Menschen, die einen sehr hohen Unterstützungsbedarf haben, auszuprobieren: Wie können wir für sie eine normalere, dezentrale und anregende Wohnsituation schaffen, die mit der Sicherheit stationärer Betreuung, auf die sie an-gewiesen sind, verbunden ist? Wie bekommen wir das wirtschaftlich hin? Und dann müssen wir natürlich überprüfen: Fühlen sich die Menschen, um deren Lebensort es geht, in dieser Situation wohler?
4. Es bleibt viel zu tun:
4.1 Wahlfreiheit
Voraussetzung für Wahlfreiheit ist, dass es tatsächlich Wahlmöglichkeiten gibt, z.B. was den Wohnort und die Wohnform und was die Menschen angeht, mit denen jemand zusammen wohnen will.
Es ist die Verantwortung der Gesellschaft und der Träger von Unterstützungsangeboten, Alternativen anzubieten, sodass Menschen sich entscheiden können.
Und die behinderten Menschen müssen so informiert sein, dass sie die Alternativen verstanden haben. Das kostet Zeit, dafür brauchen wir Phantasie und „leichte Sprache“.
In der Schaffung solcher Wahlmöglichkeiten muss die Möglichkeit zu Experimenten gegeben sein, evtl. auch die Bereitschaft, Risiken einzugehen – und ebenso die Möglichkeit, ein Experiment zu beenden, wenn es sich nicht bewährt. Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Meinungswandel und ebenso auf die Verände-rung ihres Bedarfes, z.B. wenn sie älter werden.
Im Übrigen: Die Angst „Ich kann nie mehr zurück“ verhindert es, Neues zu versuchen.
Leichter gesagt als getan:
• Dass eine Kommune oder auch ein Landschaftsverband das Interesse haben, dass die von ihnen finanzierten Unterstützungsleistungen auch im eigenen Sprengel in Anspruch ge-nommen werden, ist nachvollziehbar.
• Dass es Grenzen der Finanzierbarkeit gibt, erlebt jeder mit seinem eigenen Geld; und wir erleben, dass politisch Grenzen gesetzt werden für die Finanzierung des sozialen Bereichs.
• Dass ein Träger die Wirtschaftlichkeit im Blick haben muss und nicht immer ein passendes Angebot parat hat, ist nahe liegend.
• Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch Eltern und Geschwister eine Meinung haben, was für diesen konkreten Menschen das Beste sei und das nicht immer identisch ist mit der Meinung des behinderten Menschen selbst, ist verständlich.
• Dass eine Unterstützung im bisherigen Umfeld von Familie und Bekanntschaft realisiert wird, macht in den meisten Fäl-len Sinn, aber vielleicht will auch ein behinderter Mensch einmal – zumindest für eine Zeit – auf Abstand gehen.
Das Recht zu wählen und zu entscheiden hat der betroffene Mensch.
Das müssen wir uns immer wieder klar machen. Dies ist bei weitem noch nicht Realität, z.T. ist die Entwicklung unter dem Kostendruck gegenläufig.
4.2 Durchlässigkeit:
Der sozialpolitische Grundsatz „ambulant vor stationär“ wurde 1984 in das BSHG aufgenommen. Auf breiterer Basis ernst genommen worden ist er erst in den letzten Jahren. Da hatten viele von uns ihre Augen verschlossen, weil sie den eigenen Denk-Rahmen nicht durchbrechen und sich nicht vorstellen konnten, was auch Menschen mit Behinderung schaffen.
In den letzten Jahren ist einiges in Bewegung gekommen. Aber mit Sicherheit sind noch nicht alle Möglichkeiten genutzt, die hier er-öffnet werden.
„Ambulant vor stationär“ ist als eine Forderung für den Übergang notwendig; sie bringt etwas in Bewegung.
In weiterer Perspektive muss es aber um die Aufhebung der Leis-tungsformen stationär, teilstationär, ambulant gehen, da sie letzt-lich institutionell gedacht sind und nicht den individuellen Bedarf als Ausgangspunkt nehmen. Ziel muss – in Verbindung mit Wahl-freiheit - die Durchlässigkeit der Unterstützungsformen sein, so dass ein individueller Zuschnitt der Unterstützung möglich ist.
Das setzt – wie gesagt - ein breites Angebotsspektrum voraus.
4.3 Adäquate Wohnbedingungen schaffen
Das Angebotsspektrum von Wohnmöglichkeiten muss im Grunde dem entsprechen, was auch anderen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht:
• Einzel-, Paar- und Gruppenwohnen muss möglich sein.
• Was das Wohnumfeld und die Gestaltung der Wohnung angeht, gibt es sicherlich unterschiedliche Maßstäbe; entscheidend sind nicht die Maßstäbe der Mitarbeitenden, sondern der betroffenen Menschen.
• Auch das Wohnen in einer Einrichtung muss möglich sein: wer das will, soll das können; wenn es niemand mehr will, wird es auch keine Heime mehr geben.
• Zum Wohnen gehört eine nutzbare Infrastruktur im Umfeld (ÖPNV, Geschäfte, Dienstleistungen, kulturelle Angebote...)
• Die notwendige individuelle Unterstützung muss zur Verfügung stehen, ob wir das in bisherigen Kategorien „ambulant“ oder „stationär“ nennen, die Betreuung muss quantitativ und qualitativ ausreichen.
• Je nach Bedarf muss es Sicherheiten geben, z.B. Nachtbereitschaft, Notruf usw.: Das Gefühl von Sicherheit erhöht die Bereitschaft, etwas zu wagen.
All das gilt in ähnlicher Weise für spezifische Bedarfe alter Menschen.
4.4 Barrierefreiheit
Selbstverständlich muss Barrierefreiheit vorhanden sein, was die Wohnung selbst, das räumliche Umfeld, die Zugänglichkeit von Geschäften und Diensten und den öffentlichen Nahverkehr angeht.
Ebenso ist Barrierefreiheit notwendig, was Informationen und Sprache betrifft (z.B. bzgl. Hausordnungen).
Auch da ist ja in der letzten Zeit schon viel entwickelt worden, aber ist uns wirklich bewusst, wo ein behinderter Mensch Barrieren erlebt?
4.5 Bildung anbieten
Neben persönlicher Begleitung und Unterstützung können Angebote der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung eine gute Hilfe sein, sich auf neue Lebensbedingungen einzustellen – ob es um die Förderung des Selbstbewusstseins geht, um das Verständnis für die Inhalte der UN-Konvention, um politische Selbstvertretung oder um Anregungen zur Bewältigung des Alltags (Kochkurse, Kurse zur Benutzung von Straßenbahn und Bus usw.).
4.6 Kein Sonderangebot für Menschen mit Behinderung,sondern Entwicklung gesellschaftlichen Zusammenlebens
Bei all dem geht es nicht um Speziallösungen für Menschen mit Behinderungen, auch wenn man manchmal spezielle Formen der Un-terstützung zur Verfügung stellen muss.
Es geht um die Vielfalt der Gesellschaft, um die Vielfalt auch im nachbarschaftlichen Umfeld. Dabei sind die gedachten Probleme in der Regel größer als die tatsächlichen Probleme.
Im Übrigen: Wo wohnen Menschen ohne Probleme zusammen?
Im Blick auf das Wohnen alter Menschen gibt es bereits eine Fülle von Projekten, die von vielen, nicht nur den alten Menschen, als Gewinn erlebt werden.
Zu einem lebendigen nachbarschaftlichen Umfeld gehören Begegnungsmöglichkeiten - auch eine Form von Infrastruktur. Über Begegnung, Erfahrungen miteinander lassen sich Befangenheit und Vorurteile überwinden und nur so wird sich das Bewusstsein einzel-ner Menschen und gesellschaftliches Bewusstsein verändern.
Auch dies kann man nicht einfach den einzelnen Menschen überlas-sen; es ist eine Gestaltungsaufgabe, die gezielt angegangen werden muss. Auch die heutige „Normalität“ unserer Wohnquartiere entspricht nicht dem Bild einer vielfältigen Gesellschaft, wie ich es in der UN-Konvention wahrnehme. Mit dieser „Normalität“ sollten wir uns nicht zufrieden geben.
4.7 Menschen mit schweren Behinderungen
Klar ist, dass alle diese Rechte und deren Konkretionen für das Alltagsleben auch für Menschen mit schweren Behinderungen gelten.
Weil aber Lösungen für diese Menschen nicht so auf der Hand liegen wie für die sog. „Fitten“, geraten sie leicht in den Hintergrund. Sie bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit.
5. Zum Schluss
Letztlich geht es darum, dass alle Menschen und so auch Menschen mit Behinderung in ihrem Leben die Erfahrung machen von
Glück und Sinn
Anerkennung
Teilhabe.
Eine junge Frau, die in den letzten Jahren eine eindrucksvolle Entwicklung gemacht und ein bewundernswertes Selbstbewusstsein entwickelt hat, verbunden mit Mut, Power und Gelassenheit, sagte vorletzte Woche bei einer Veranstaltung in Bethel zur UN-Konvention: „Wir haben dieselben Rechte wie alle anderen, aber wir müssen mehr Energie aufbringen als andere, um unsere Rechte einzufordern.“
Das fordert unseren Respekt.
„In was für einen Gesellschaft wollen wir leben?“ (Aktion Mensch)
Statt ständig die Grenzen unserer Gesellschaft und ihrer Möglichkeiten zu benennen, sollten wir stärker beschreiben, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen – wir sollten andere zu ihrem Bild befragen, und dann sehen, wie wir diesem Bild näher kommen können.
Was ist es unserer Gesellschaft wert, eine Gesellschaft zu sein, in der die Menschenrechte für alle wirksam sind? Eigentlich ist die Frage beantwortet, da die Menschenrechte in Geltung sind. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen macht deutlich, was nötig ist.
Wir sind auf einem Weg.
Alle konkreten gesetzlichen Regelungen und praktischen Verbesserungen werden nur eine sehr begrenzte Wirkung haben, wenn es nicht gelingt, viele Menschen dieser Gesellschaft mit auf den Weg zu nehmen, Bewusstsein weiter zu entwickeln, Interesse an Teilhabe für alle zu entwickeln, die dann auch für alle einen Gewinn an Leben bedeutet.
Dafür brauchen wir Geduld, Konsequenz und vor allem eine starke Vision, von der wir uns bewegen lassen.
Bernward Wolf
Vorstand v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel
Königsweg 1
33617 Bielefeld
Tel.: 0521 / 144-4597
bernward.wolf@bethel.de