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IMEW-Newsletter 9/2019 - Gute Begleitung am Lebensende Stellungnahme Ethikforum IMEW zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für Menschen mit Behinderung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

das Ethikforum der Gesellschafterverbände des IMEW hat eine Stellungnahme zum Thema „Gute Begleitung am Lebensende – zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für Menschen mit Behinderung“ verfasst. Diese Stellungnahme ist ab sofort als barrierefreie PDF auf der Webseite des IMEW (www.imew.de) für Sie abrufbar.

 

Die Stellungnahme thematisiert die besondere Situation von Menschen mit Behinderung in der letzten Lebensphase vor dem Hintergrund des Hospiz- und Palliativgesetzes.

 

Menschen mit Behinderung wohnen häufig in Einrichtungen der Behindertenhilfe, seien es Wohnstätten, gemeinschaftliche Wohnformen oder andere Lebensorte mit Unterstützung, die ihr Zuhause sind: Vertraute Orte, die Sicherheit und Geborgenheit geben, wie auch Raum zur Entfaltung der Persönlichkeit. Damit sind diese Orte des Lebens auch für die letzte Lebensphase von Menschen mit Behinderung zentral. Um die Begleitung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner ganzheitlich und bis zum Lebensende zu ermöglichen, haben sich viele Einrichtungen in den letzten Jahren besonders mit der Gestaltung der letzten Lebensphase und Palliative Care beschäftigt und hierfür Konzepte, Vorgehensweisen und Rituale entwickelt.

 

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), das im Dezember 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Rahmenbedingungen für Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geschaffen. Das Gesetz ermöglicht es Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung einzuführen und zu gestalten sowie Netzwerke für eine gute Versorgung und Begleitung aufzubauen.

 

Die aktuelle Stellungnahme des Ethikforums soll insbesondere Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die überlegen, die gesundheitliche Versorgungsplanung einzuführen, und Einrichtungen, die sich bereits dafür entschieden haben, unterstützen. In der Stellungnahme werden Ziele der gesundheitlichen Versorgungsplanung dargestellt und Bedingungen für eine gute Umsetzung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe diskutiert. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und den Grenzen des Beratungsprozesses.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Grüber

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