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IMEW-Newsletter 16/2017 - Veranstaltung des Paritätischen in Kooperation mit dem IMEW „Wirkungen und Nebenwirkungen – Wirkungsorientierung im Bundesteilhabegesetz – die menschenrechtliche und andere Perspektiven“ 28. Februar 2018 in Berlin

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

wie im Newsletter 14/2017 angekündigt, erhalten Sie nun nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung für die Veranstaltung des Paritätischen in Kooperation mit dem IMEW zum Thema „Wirkungen und Nebenwirkungen, Wirkungsorientierung im Bundesteilhabegesetz – die menschenrechtliche und andere Perspektiven“. Die Tagung findet am 28. Februar 2018 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr in der Katholischen Akademie zu Berlin statt.

 

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll das Recht für Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln. Es enthält verschiedene individualrechtliche und vertragsrechtliche Regelungen zur Ausgestaltung und Konkretisierung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Wirkung der Maßnahmen soll im Rahmen des Gesamtplanverfahrens, die Wirksamkeit von Leistungen der Leistungserbringer im Rahmen des Vertragsrechts überprüft werden.

 

Der Paritätische Gesamtverband will an die kritische Diskussion während des Gesetzgebungsverfahrens anknüpfen und die Debatte zukunftsgerichtet befördern. Insbesondere soll bei der Umsetzung der neuen Rechtslage gewährleistet werden, dass die Prüfkriterien an den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet sind.

 

Mit der Veranstaltung, die Teil der Menschenrechtskampagne des Paritätischen im Jahr 2018 ist, soll mehr Klarheit über relevante Begriffe des Gesetzes geschaffen werden in Bezug auf: Ziele, soziale Teilhabe, Kriterien der Wirkungskontrolle, Wirksamkeit von Angeboten und Maßnahmen.

 

Folgende Fragen stehen im Zentrum der Veranstaltung:

 

- Was regelt das BTHG in Bezug auf Wirksamkeit und Wirkung?

- Wie können Wirksamkeit und Wirkung festgestellt werden?

- Wie können die Prüfkriterien für die Feststellung von Wirkung und Wirksamkeit zur Leistungen der Sozialen Teilhabe an den Leitgedanken der UN-BRK ausgerichtet werden?

- Wer bestimmt die Kriterien für die Wirksamkeit und Wirkung der Leistungen?

- Welche Wirkungen und Nebenwirkungen sind durch die neuen Regelungen zu erwarten?

 

Diese Fragen werden aus unterschiedlichen Perspektiven im sozialrechtlichen Leistungsdreieck (Leistungsträger, Leistungserbringer, Menschen mit Behinderungen) beleuchtet. Dabei soll die individuelle Ebene mit der Ebene der Einrichtung kontrastiert werden.

 

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringer, Leistungsträger, Mitarbeitende in Ministerien, Behindertenbeauftragte sowie politische Akteure.

 

 

Programm:

 

09.30 Uhr Anmeldung und Kaffee

 

10.00 Uhr Begrüßung und Einführung

- Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Der Paritätische

 

10.15 Uhr Die Konkretisierung des Menschenrechtes auf Soziale Teilhabe durch das BTHG

- Dr. Sigrid Arnade, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL)

 

10.40 Uhr Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der Feststellung von Wirkungen und Wirksamkeit

- Prof. Dr. Theo Klauß, Heidelberg

 

11.05 Uhr Wer bestimmt die Ziele und Kriterien für die Feststellung der Wirksamkeit und Wirkungen von Maßnahme im sozialrechtlichen Leistungsdreieck?

- Prof. Dr. Klaus Schellberg, Evangelische Hochschule Nürnberg

 

11.30 Uhr Pause

 

11.45 Uhr Kommentierung und Diskussion

 

Ansprüche an die Ziele von Maßnahmen zur Sozialen Teilhabe

 

Joachim Speicher, Sozialministerium Rheinland-Pfalz (angefragt), Peter Weiß, Sozialteam Sozialtherapeutische Einrichtungen für Niederbayern gGmbH, Dr. Martin Theben, Berlin

 

12.30 Uhr Mittagessen

 

13.30 Uhr 5 verschiedene Arbeitsgruppen zu den Ansprüchen an die Ausgestaltung und Überprüfung von Maßnahmen zur Sozialen Teilhabe

 

AG 1 Soziale Teilhabe was ist das konkret?

 

AG 2 Was macht eine Maßnahme zur Sozialen Teilhabe geeignet?

 

AG 3 Konzepte, Ansätze und Methoden zur Feststellung des Bedarfs für Soziale Teilhabe?

 

AG 4 Der Faktor Macht im sozialrechtlichen Leistungsdreieck

 

AG 5 Das Ziel der Maßnahme wurde nicht erreicht – und dann?

 

 

15.30 Uhr Kaffeepause

 

16.00 Uhr Gespräch

Wie können die Ziele zur Feststellung der Wirksamkeit an der UN-BRK ausgerichtet werden?

 

16.45 Uhr Ausblick

- Claudia Scheytt, Der Paritätische

 

Ende der Veranstaltung um 17.00 Uhr

 

Moderation der Veranstaltung: Claudia Scheytt, Der Paritätische und Dr. Katrin Grüber, Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft

 

 

Praktische Hinweise

 

Anmeldung: Bitte melden Sie sich über die Homepage des IMEW an. Hier finden Sie unter www.imew.de => Veranstaltungen ein barrierefreies Onlineformular, in dem Sie auch etwaigen Unterstützungsbedarf angeben können. Die Anmeldung ist ab dem 02.01.2018 für Sie freigeschaltet. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um verbindliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Sollte das Online-Anmeldesystem nicht funktionieren, melden Sie sich bitte mit Ihren Kontaktdaten via info@imew.de an.

 

Anmeldeschluss: 8. Februar 2018

 

Kosten: Der reguläre Tagungsbeitrag ist 50 €. Der ermäßigte Tagungsbeitrag liegt bei 20,00 €.

 

Tagungsort:

Katholische Akademie

Hannoversche Str. 5

10115 Berlin

 

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Grüber

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