IMEW-Newsletter 16/2017 - Veranstaltung des Paritätischen in Kooperation mit dem IMEW „Wirkungen und Nebenwirkungen – Wirkungsorientierung im Bundesteilhabegesetz – die menschenrechtliche und andere Perspektiven“ 28. Februar 2018 in Berlin
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wie im Newsletter 14/2017 angekündigt, erhalten Sie nun nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung für die Veranstaltung des Paritätischen in Kooperation mit dem IMEW zum Thema „Wirkungen und Nebenwirkungen, Wirkungsorientierung im Bundesteilhabegesetz – die menschenrechtliche und andere Perspektiven“. Die Tagung findet am 28. Februar 2018 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr in der Katholischen Akademie zu Berlin statt.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll das Recht für Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln. Es enthält verschiedene individualrechtliche und vertragsrechtliche Regelungen zur Ausgestaltung und Konkretisierung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Wirkung der Maßnahmen soll im Rahmen des Gesamtplanverfahrens, die Wirksamkeit von Leistungen der Leistungserbringer im Rahmen des Vertragsrechts überprüft werden.
Der Paritätische Gesamtverband will an die kritische Diskussion während des Gesetzgebungsverfahrens anknüpfen und die Debatte zukunftsgerichtet befördern. Insbesondere soll bei der Umsetzung der neuen Rechtslage gewährleistet werden, dass die Prüfkriterien an den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet sind.
Mit der Veranstaltung, die Teil der Menschenrechtskampagne des Paritätischen im Jahr 2018 ist, soll mehr Klarheit über relevante Begriffe des Gesetzes geschaffen werden in Bezug auf: Ziele, soziale Teilhabe, Kriterien der Wirkungskontrolle, Wirksamkeit von Angeboten und Maßnahmen.
Folgende Fragen stehen im Zentrum der Veranstaltung:
- Was regelt das BTHG in Bezug auf Wirksamkeit und Wirkung?
- Wie können Wirksamkeit und Wirkung festgestellt werden?
- Wie können die Prüfkriterien für die Feststellung von Wirkung und Wirksamkeit zur Leistungen der Sozialen Teilhabe an den Leitgedanken der UN-BRK ausgerichtet werden?
- Wer bestimmt die Kriterien für die Wirksamkeit und Wirkung der Leistungen?
- Welche Wirkungen und Nebenwirkungen sind durch die neuen Regelungen zu erwarten?
Diese Fragen werden aus unterschiedlichen Perspektiven im sozialrechtlichen Leistungsdreieck (Leistungsträger, Leistungserbringer, Menschen mit Behinderungen) beleuchtet. Dabei soll die individuelle Ebene mit der Ebene der Einrichtung kontrastiert werden.
Die Veranstaltung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringer, Leistungsträger, Mitarbeitende in Ministerien, Behindertenbeauftragte sowie politische Akteure.
Programm:
09.30 Uhr Anmeldung und Kaffee
10.00 Uhr Begrüßung und Einführung
- Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Der Paritätische
10.15 Uhr Die Konkretisierung des Menschenrechtes auf Soziale Teilhabe durch das BTHG
- Dr. Sigrid Arnade, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL)
10.40 Uhr Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der Feststellung von Wirkungen und Wirksamkeit
- Prof. Dr. Theo Klauß, Heidelberg
11.05 Uhr Wer bestimmt die Ziele und Kriterien für die Feststellung der Wirksamkeit und Wirkungen von Maßnahme im sozialrechtlichen Leistungsdreieck?
- Prof. Dr. Klaus Schellberg, Evangelische Hochschule Nürnberg
11.30 Uhr Pause
11.45 Uhr Kommentierung und Diskussion
Ansprüche an die Ziele von Maßnahmen zur Sozialen Teilhabe
Joachim Speicher, Sozialministerium Rheinland-Pfalz (angefragt), Peter Weiß, Sozialteam Sozialtherapeutische Einrichtungen für Niederbayern gGmbH, Dr. Martin Theben, Berlin
12.30 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr 5 verschiedene Arbeitsgruppen zu den Ansprüchen an die Ausgestaltung und Überprüfung von Maßnahmen zur Sozialen Teilhabe
AG 1 Soziale Teilhabe was ist das konkret?
AG 2 Was macht eine Maßnahme zur Sozialen Teilhabe geeignet?
AG 3 Konzepte, Ansätze und Methoden zur Feststellung des Bedarfs für Soziale Teilhabe?
AG 4 Der Faktor Macht im sozialrechtlichen Leistungsdreieck
AG 5 Das Ziel der Maßnahme wurde nicht erreicht – und dann?
15.30 Uhr Kaffeepause
16.00 Uhr Gespräch
Wie können die Ziele zur Feststellung der Wirksamkeit an der UN-BRK ausgerichtet werden?
16.45 Uhr Ausblick
- Claudia Scheytt, Der Paritätische
Ende der Veranstaltung um 17.00 Uhr
Moderation der Veranstaltung: Claudia Scheytt, Der Paritätische und Dr. Katrin Grüber, Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft
Praktische Hinweise
Anmeldung: Bitte melden Sie sich über die Homepage des IMEW an. Hier finden Sie unter www.imew.de => Veranstaltungen ein barrierefreies Onlineformular, in dem Sie auch etwaigen Unterstützungsbedarf angeben können. Die Anmeldung ist ab dem 02.01.2018 für Sie freigeschaltet. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um verbindliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Sollte das Online-Anmeldesystem nicht funktionieren, melden Sie sich bitte mit Ihren Kontaktdaten via info@imew.de an.
Anmeldeschluss: 8. Februar 2018
Kosten: Der reguläre Tagungsbeitrag ist 50 €. Der ermäßigte Tagungsbeitrag liegt bei 20,00 €.
Tagungsort:
Katholische Akademie
Hannoversche Str. 5
10115 Berlin
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Grüber
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